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Erbrecht / Testamentsvollstreckung

Wir helfen Ihnen bei der steuerlichen Planung und Optimierung von Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (z.B. Schenkung) oder im Erbfall.

Gehört zu Ihrem Vermögen ein Unternehmen? Eine fachgerechte Planung der Unternehmensnachfolge macht es möglich, den nächsten Generationen eine solide Basis für ein erfolgreiches Weiterführen des Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Mit unseren Spezialisten gelingt ein erfolgreicher Generationenwechsel ohne Streitigkeiten und in Ihrem Sinne.

Generationen erfolgreich verbinden

Je früher man die Nachfolge regelt, umso besser können Generationen verbunden und Streitigkeiten vermieden werden. Wir beraten und begleiten Sie gerne in diesem Prozess. Unsere Experten verfügen über jahrelange Erfahrung in der Generationennachfolge. Mit Sorgfalt und Umsicht planen wir mit Ihnen alles rund um Ihre Nachfolge und Ihr Erbe.

Wann ist eine Testamentsvollstreckung anzuraten?

Es gibt Situationen, bei denen eine Testamentsvollstreckung anzuraten ist, wie z. B. im Fall von minderjährigen Erben oder bei zu erwartenden Auseinandersetzungen auf Grund der Erbregelung. Sprechen Sie mit uns über Ihre Fragen und Anliegen in Sachen Erbfall oder Nachfolgegestaltung. Wir beraten Sie gerne. Auf Wunsch stehen wir im Erbfall als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.  

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Wir verhelfen Ihnen zur geringstmöglichen Steuerbelastung bei der Übergabe Ihres Vermögens (Schenkung-/Erbschaftsteuer, Ertragssteuerplanung) und berechnen die voraussichtlich anfallende Schenkung- oder Erbschaftsteuerbelastung
  • Wir begleiten Sie steuerlich bei der Übertragung von Vermögen auf Familienstiftungen
  • Wir erstellen die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung
  • Wir beraten zu steuermindernden Positionen sowie den Gestaltungsspielräumen nach einer erhaltenen Erbschaft oder Schenkung
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