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Stiftungen, Vereine, gemeinnützige Organisationen

Privilege nutzen

Stiftungen und Vereine  genießen auch im Steuerrecht einen Sonderstatus. 

Dabei unterscheiden die steuergesetzlichen Vorschriften zwischen Stiftungen und  Vereinen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen  und Stiftungen und Vereinen, die ausschließlich wirtschaftlich tätig sind. Auch für gemeinnützige Einrichtungen anderer Rechtsformen, z.B. die gemeinnützige GmbH gelten die steuerlichen Sondervorschriften entsprechend (Non-Profit-Organisationen).

Steuerfreiheit schaffen und erhalten

Alle diese gemeinnützigen Organisationen genießen sowohl im Bereich der Körperschaftsteuer als auch im Bereich der Umsatzsteuer umfangreiche Steuerbefreiungen.

Unsere Kanzleien haben sich auf diesem Spezialgebiet etabliert und vertreten verschiedenste gemeinnützige Vereine und Stiftungen.

Wir beraten bei der Organisation der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit und bei der Einhaltung der Satzungsbestimmungen – so dass eine durchgehende Steuerbefreiung gewährleistet wird.

Der Verein als Arbeitgeber

Wir betreuen Vereine und Stiftungen  auch in ihrer Funktion als Arbeitgeber. Bei der Erfüllung der  sozialrechtlichen, steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Arbeitgeberpflichten beraten und unterstützen wir mit unserem langjährigen Knowhow.

Ehrenamt und Steuern

Auch alle ehrenamtlich Tätigen – sei es der Vorstand, der Übungsleiter  oder das helfende Vereinsmitglied – werden von uns steuerlich und rechtlich beraten und betreut. Wir helfen bei der Frage zu den  steuerlicher Freibeträge, Ehrenamtspauschalen und der steuerlich optimalen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.

Muss es Gemeinnützigkeit sein?

Bei nicht gemeinnützigen Vereinen gibt es im Wesentlichen zwei Gruppen:

Einerseits wirtschaftliche Vereine, deren Ziel ein wirtschaftlicher Zweck ist (wie z.B. Haus- und Grundbesitzervereine). Andererseits ideelle Vereine, die etwa zum Ziel das gesellige Beisammensein oder die Verwirklichung eines Hobbies haben (Burschenvereine, Taubenzuchtvereine usw.).

Diese Vereine können in der Regel nicht gemeinnützig sein und unterliegen grundsätzlich der Besteuerung durch Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer.

Auch hier übernehmen wir die steuerlichen und rechtlichen Pflichten, die dem Verein auferlegt sind.

Aber auch Organisationen, welche die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllen sind nicht immer gut beraten eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt zu beantragen.

Hier sind die Vorteile mit den Nachteilen der Gemeinnützigkeit gut abzuwägen. Denn die Gemeinnützigkeit bringt viele Auflagen und Einschränkungen mit sich. Was ist sinnvoll?

Wir sind die Experten – wir wägen ab und finden die optimale Lösung. Kontaktieren Sie uns!

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