Für das Jahr 2024 wurden die vorläufigen Sachbezugswerte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS bekanntgegeben.
Ab dem 1. Januar beträgt der monatliche Sachbezugswert für vergünstigte oder kostenlose Mahlzeiten € 313,00.
Für die Berechnung der täglichen Werte ergeben sich folgende Beträge:
- Frühstück: € 2,17 (pro kalendertäglichem Frühstück)
- Mittag- oder Abendessen: € 4,13 (pro kalendertäglichem Mittag- oder Abendessen)
Der Gesamtwert für die tägliche Verpflegung beläuft sich somit auf € 10,43.
Diese Informationen können von Unternehmen und Arbeitnehmern genutzt werden, um den geldwerten Vorteil von verbilligten oder unentgeltlichen Mahlzeiten zu berechnen, der in einigen Fällen steuerlich relevant sein kann.
Ab dem 1. Januar 2024 liegt der Sachbezugswert für kostenlose oder vergünstigte Unterkünfte für Arbeitnehmer bei € 278,00 monatlich, entsprechend € 9,27 pro Kalendertag.
Diese genannten Sachbezugswerte unterliegen sowohl der steuerlichen als auch der sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflicht.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Werte vorläufig sind und Änderungen unterliegen können. Unternehmen und Steuerzahler sollten die offiziellen Verlautbarungen und Aktualisierungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Auge behalten.