Steuerliche Neuerungen 2025: Was Sie wissen müssen
Übersicht Steuerliche Anpassungen bei der Einkommensteuer 2025
- Erhöhung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer fällig wird, steigt 2025 auf 12.084 Euro. Dies bedeutet eine Erhöhung um 300 Euro im Vergleich zu 2024.
Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften verdoppelt sich dieser Betrag entsprechend. - Verschiebung der Tarifeckwerte
Mit der Erhöhung des Grundfreibetrags werden auch die Eckwerte des Einkommensteuertarifs angepasst. Die erste Progressionszone beginnt nun bei 12.085 Euro und reicht bis 17.430 Euro. - Änderungen beim Solidaritätszuschlag
Die Einkommensgrenze für den Solidaritätszuschlag wird angehoben. Ab 2025 fällt der Soli erst bei einer Einkommensteuer von 19.950 Euro an. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften liegt die Grenze bei 39.900 Euro
Familienbezogene Änderungen 2025
- Erhöhung des Kinderfreibetrages
Der Kinderfreibetrag steigt 2025 auf 6.672 Euro pro Kind. Dies entspricht einer Erhöhung um 60 Euro. - Anpassung des Kindergeldes
Parallel zur Erhöhung des Kinderfreibetrags ist eine Anhebung des Kindergeldes um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat geplant.
Neuerungen für Unternehmen
- Reform der Kleinunternehmerregelung
Ab 2025 gelten neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung:- Der Vorjahresumsatz darf 25.000 Euro nicht überschreiten (bisher 22.000 Euro).
- Im laufenden Jahr darf der Umsatz 100.000 Euro nicht übersteigen (bisher 50.000 Euro)
Vereinfachung für Kleinunternehmer
Die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung entfällt für Kleinunternehmer ab dem Steuerjahr 2024.
Kleinunternehmer dürfen auch über 2028 hinaus Rechnungen in PDF-Form oder auf Papier versenden, müssen jedoch E-Rechnungen empfangen können.