Die Grundsteuerkategorien: A, B und C
Mit der Grundsteuerreform 2025 wurde die Besteuerung von Grundstücken und Immobilien in Deutschland grundlegend überarbeitet. Neben neuen Bewertungsgrundlagen und Berechnungsmodellen wurden auch die drei Kategorien der Grundsteuer – A, B und C – weiter spezifiziert.
Im Folgenden erläutern wir die Unterschiede zwischen den Kategorien und geben Hinweise, was betroffene Eigentümer beachten sollten.
- Grundsteuer A: Agrarische Grundstücke
Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke.
Dazu zählen beispielsweise Felder, Wiesen, Wälder oder landwirtschaftliche Betriebe. - Grundsteuer B: Bauliche Grundstücke
Die Grundsteuer B ist die am häufigsten vorkommende Kategorie und betrifft alle bebaubaren oder bebauten Grundstücke, die nicht land- oder forstwirschaftlich genutzt werden.
Dazu gehören Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke. - Grundsteuer C: Baureife unbebaute Grundstücke
Die Grundsteuer C wurde mit der Reform 2025 neu eingeführt und betrifft unbebaute Grundstücke, die als baureif gelten. Ziel dieser Kategorie ist es, Spekulation mit Bauland zu verhindern und Anreize zur Bebauung zu schaffen.
Allgemeine Hinweise zur neuen Berechnung der Grundsteuer
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in allen Kategorien nach einer einheitlichen Formel:
Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz
- Grundsteuerwert: Wird vom Finanzamt anhand des Bodenrichtwerts, der Grundstücksfläche und weiterer Faktoren ermittelt.
- Steuermesszahl: Diese wurde im Zuge der Reform gesenkt um Wertsteigerungen auszugleichen.
- Hebesatz: Wird von den Kommunen individuell festgelegt und kann je nach Region stark variieren.
Was sollten Eigentümer jetzt tun?
- Prüfen Sie Ihre Bescheide: Kontrollieren Sie den Grundsteuerwertbescheid sowie den endgültigen Steuerbescheid Ihrer Kommune auf Richtigkeit.